Du kannst Deine Unterlagen an diese Adresse schicken:
Adresse für Originaldokumente:
eventteam Veranstaltungsservice und -management GmbH
z.H. Recruiting
Bogenstr. 54 a
20144 Hamburg
Alternativ kannst Du Deine Original-Unterlagen (Vertrag, Infektionsschutzbelehrung) natürlich auch gern direkt beim Empfang im Büro abgeben (EG, 1. Tür rechts).
Mailadresse für digitale Unterlagen:
Bei Fragen zu Deinem Vertrag, melde Dich bitte direkt im Personalwesen:
Möchtest Du Dich zum Stand Deiner Bewerbung erkundigen, melde Dich bitte telefonisch im Recruiting (+49 (0)40 42108 -190). Bitte beachte, dass die Bearbeitung Deiner Bewerbung nach Eingang bis zu 5 Werktage dauern kann. Wir melden uns in jedem Fall bei Dir - unabhängig davon, ob es eine Zu- oder Absage ist.
Deine Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID findest Du in diversen Dokumenten, wie z.B.:
Wenn dies Dein erster Job ist und Du noch nicht über eine Sozialversicherungsnummer verfügst, können wir diese gern für Dich beantragen, sobald Deine Unterlagen vollständig bei uns vorliegen. Dies ist die schnellste Variante, Deine SV zu erhalten. Alternativ kannst Du Deine Sozialversicherungsnummer selbstständig beantragen, z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Du versichert bist.
Die Steuer-ID wird Dir automatisch bei Geburt zugeteilt, spätestens bei der erstmaligen Ausstellung deutscher Ausweisdokumente. Das bedeutet, dass jeder deutsche Staatsbürger über eine Steuer-ID verfügt - unabhängig davon, ob bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde. Du kannst Deine Steuer-ID schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim Finanzamt abfragen.
Solltest Du aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, wird Dir im Zuge der Meldung in Deutschland Deine Steuer-ID zugeteilt. Diese ist dem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen.
Es gibt diverse Dokumente, auf denen Du Deine Steuer-ID findest, wie z.B.:
Deine Lohnsteuerklasse richtet sich nach Deinem Familienstand und danach, ob Du Kinder hast - oder nicht. Zur Orientierung findest Du untenstehend eine kurze Erläuterung. Bei Fragen bezüglich Deiner Lohnsteuerklasse wende Dich bitte an Dein zuständiges Finanzamt! Solltest Du zu Deiner Lohnsteuerklasse weitergehende Fragen haben, hilft Dir unser Personalwesen gern weiter.
*) Bei diesen 3 Steuerklassen sollte eine Beratung durch das zuständige Finanzamt oder Deine:n Steuerberater:in stattfinden. Die Lohnsteuerklassen 3, 4 und 5 müssen ebenfalls über das Finanzamt beantragt werden.
Die Abgabe einer Lohnsteuerkarte gilt grundsätzlich für alle Mitarbeitenden. Es gibt u.U. Abrechnungsstati, die von der Abrechnung über eine Steuerklasse ausgenommen sind. Dies kann, nach Abgabe aller Unterlagen und sobald Dein individueller Status klar ist, im Personalwesen erfragt werden.
Grundsätzlich ist die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in den Veranstaltungshäusern, in welchen unsere Mitarbeitenden (auch) gastronomisch tätig sind. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb Deutschlands ist eventteam als Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, das Originaldokument so lange aufzubewahren, wie der Mitarbeitende bei uns beschäftigt ist.
Du kannst die Infektionsschutzbelehrung entweder online oder vor Ort an diversen Stellen absolvieren (s.u.). Du erhältst das Gesundheitszeugnis direkt im Anschluss an die Belehrung. Manche Anbieter senden das Zeugnis im Nachgang postalisch zu. Wir lassen Dir gern eine Übersicht mit Standorten in Deiner Stadt zukommen. Grundsätzlich ist die Belehrung deutschlandweit möglich und für uns als Arbeitgeber ist irrelevant, wo du diese absolviert hast.
Die Infektionsschutzbelehrung kostet standortabhängig zwischen 25 EUR und 45 EUR. Da das Dokument Dir gehört und wir es als Arbeitgeber lediglich für die Dauer Deiner Tätigkeit bei uns verwahren, werden die Kosten für die Belehrung nicht von eventteam übernommen. Du erhältst das Dokument bei Austritt aus dem Unternehmen im Original zurück und kannst es im Zuge zukünftiger Beschäftigungen weiterverwenden.
Deine Infektionsschutzbelehrung ist lebenslang gültig. Als Arbeitgeber ist eventteam dafür verantwortlich, regelmäßige Folgebelehrungen zur Auffrischung durchzuführen. Bitte beachte, dass nach Zertifikatserwerb innerhalb von 3 Monaten eine Beschäftigung im Zusammenhang mit Lebensmittelkontakt aufgenommen werden muss, damit Deine Infektionsschutzbelehrung gültig ist.
Die Grooming Standards sind in jedem Veranstaltungshaus individuell. Du erfährst in der Bewerberrunde, welche Vorgaben für den jeweiligen Einsatzort gelten. Grundsätzlich sind Tattoos erlaubt, dürfen jedoch keine politischen Statements und/oder Piktogramme enthalten. Piercings (Stecker) kannst Du ebenfalls gern im Einsatz tragen; Ringe müssen während der Schicht herausgenommen werden.
Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, in Deiner Stadt in allen Einsatzorten tätig zu werden. Wir freuen uns, wenn unser Team sich auch häuserübergreifend kennenlernt und Du Deine Anstellung so noch abwechslungsreicher gestalten kannst. Um erst einmal “anzukommen”, entscheide Dich bei Deiner Bewerbung für ein konkretes Veranstaltungshaus, in dem Du zunächst eingearbeitet wirst und die Tätigkeiten und Deine Kolleginnen und Kollegen in Ruhe kennenlernen kannst. Nach der Einarbeitung freuen wir uns, Dich auch in unseren anderen Häusern im Einsatz zu begrüßen.
Die Arbeitszeiten orientieren sich am Veranstaltungsbetrieb des jeweiligen Hauses. Grundsätzlich bieten wir Einsätze von montags bis sonntags an. Dabei sind die Schichten unter der Woche eher nachmittags/abends; an den Wochenenden ist aber auch für die Frühaufsteher was dabei. In einzelnen Häusern gibt es daneben Bereiche, in denen reguläre Tagesschichten angeboten werden. Mehr dazu erfährst Du in Deinem Kennlerngespräch für das jeweilige Veranstaltungshaus.
Die Arbeitskleidung ist in den verschiedenen Veranstaltungshäusern unterschiedlich. Welches Outfit in Deiner Wunschlocation getragen wird und wo Du dieses erhältst, erfährst Du in Deiner Bewerberrunde.
Das Tragen eines Kopftuches bei der Arbeit in unseren Veranstaltungshäusern steht Dir vollkommen frei.
Die Befristung der Rahmenverträge dient als “Probezeit”, sowohl für Dich als auch für eventteam. Da viele Teammitglieder als Quereinsteiger:innen und/oder ohne Vorerfahrung in die Tätigkeit bei uns starten, können beide Seiten so herausfinden, ob die Tätigkeit im Veranstaltungsservice und Eventbereich zu Dir passt. Wenn die Zusammenarbeit gut funktioniert, wird Dein Vertrag verlängert und Du erhältst einen 1-seitigen Folgevertrag. Solltest Du anschließend noch länger bei uns bleiben wollen (worüber wir uns sehr freuen), wird Dein Vertrag nach insgesamt 2 Jahren bei uns entfristet.
Die Vertragsart, die wir Dir anbieten, basiert auf Deinen Angaben aus dem Check-in und dem daraus hervorgehenden Status.
Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen oder besondere Einzelfälle, die jeweils individuell zu betrachten sind.
Nach Eingang Deines Check-ins prüft das Personalwesen Deinen Status und entscheidet, welche Vertragsart wir Dir anbieten können. Grundsätzlich bieten wir verschiedenste Vertragsarten an: Geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung, werkstudentische Tätigkeit, Teil- oder Vollzeit.
Wenn Du bei uns auf Minijob-Basis (geringfügig oder kurzfristig) arbeitest, gibt es keine Mindestanzahl an Stunden, die Du monatlich arbeiten “musst”. Dein Einkommen richtet sich dann nach Deiner tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. So bist Du maximal flexibel und kannst stets selbst entscheiden, wie viele Einsätze Du im jeweiligen Monat übernehmen möchtest.
Bei einer Tätigkeit in Teilzeit oder Vollzeit ermitteln wir in Absprache mit Dir eine feste Stundenzahl, die Du wöchentlich arbeitest. Du erhältst dann entsprechend ein festes Gehalt und bist über uns als Arbeitgeber vollsozialversicherungspflichtig gemeldet (inkl. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) – bist aber natürlich nicht ganz so flexibel, was das spontane Absagen und Tauschen von Schichten betrifft.
Ja - In manchen Projekten besteht für einzelne Stellen die Möglichkeit, als Werkstudent:in bei uns zu arbeiten. Du erkennst dies anhand der entsprechenden Kennzeichnung in der jeweiligen Stellenausschreibung. Generell gibt es für die werkstudentische Tätigkeit zwei Optionen: in Teilzeit oder auf geringfügiger Basis. Das Personalwesen prüft in Absprache mit der jeweiligen Projektleitung, welcher Vertrag für Dich ausgestellt werden kann.
Bei einem geringfügigen Rahmenvertrag hast Du als Student - abhängig von Deiner Verfügbarkeit - die Möglichkeit, in einem Monat geringfügig abgerechnet zu werden und in einem anderen Monat werkstudentisch. Voraussetzung für eine werkstudentische Tätigkeit ist stets die Selbstversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Bitte beachte, dass der Arbeitgeber im Fall einer werkstudentischen Anstellung in Teilzeit die Arbeitgeberanteile zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlt, jedoch nicht zur Pflege- und Krankenversicherung. Hier musst Du Dich studentisch selbst versichern – die Familienversicherung ist bei dem Anstellungsmodell leider nicht möglich.
Die kurzfristige Beschäftigung (auch: 70-Tage-Regelung) ist eine Beschäftigungsform, die wir ausschließlich für Schüler:innen und Studierende anbieten. Hier kannst Du innerhalb eines Kalenderjahres 70 Tage ohne monatliche Verdienstobergrenze arbeiten. Der jährliche Steuerfreibetrag von 10.908 EUR (2023) darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Ist der kurzfristige Vertrag ausgelaufen, hast Du nach Ablauf von 2 Monaten die Möglichkeit, erneut für uns tätig zu werden.
Die geringfügige Beschäftigung dagegen ist der klassische “Minijob” auf 538-EUR-Basis. Die 538-EUR-Grenze darf i.d.R. nicht überschritten werden. Hier gilt die jährliche steuerfreie Verdienstgrenze von 6.240 EUR (2023) im Jahr. Jeder Mitarbeitende steht in der Verantwortung, stets einen Überblick über die geleisteten Stunden zu haben und so bei Erreichen der monatlichen Verdienstgrenze z.B. keine weiteren Schichten mehr anzunehmen.
Hast Du Fragen dazu? Wende Dich gern persönlich an uns!
Bist Du bei uns auf Minijob-Basis tätig, richtet sich Dein Gehalt stets nach Deinen geleisteten Stunden. So kannst Du in einem Monat volle 538-EUR verdienen und im nächsten Monat pausieren, wenn Du z.B. Klausuren schreibst oder im Urlaub bist. Du entscheidest, wann und wie viel Du arbeiten möchtest. Der Stundenlohn variiert dabei je nach Tätigkeit (z.B. Foyer-Service, Teamleitung, Foyerleitung) und Anstellungsverhältnis (Aushilfsbasis oder Festanstellung). Mehr Infos dazu bekommst Du im Kennlerngespräch.
Die Angabe einer bestehenden Elternschaft liegt im Interesse des Bewerbenden. Beim Nachweis der Elternschaft entfallen Zusatzbeiträge zur Pflegeversicherung auf Seite des Arbeitnehmers. Die Angabe zur Elternschaft erfolgt auf freiwilliger Basis.
Für viele unserer Nebenjobs brauchst Du keine besonderen Vorkenntnisse: Wir freuen uns über Quereinsteiger:innen und Gastgeber:innen, die sich im Hospitality-Service zuhause fühlen. Dennoch gibt es natürlich Kriterien, die eine Anstellung bei uns leider direkt ausschließen. Solltest Du beispielsweise nicht volljährig sein oder liegt Dein Sprachniveau unter B1-Level, können wir Dir leider keine Beschäftigung anbieten.
Vom Zeitpunkt Deiner Bewerbung bis zu Deinem ersten Einsatz liegen erfahrungsgemäß im Schnitt 3 Wochen. In der Regel erhältst Du innerhalb von 2-5 Tagen eine Rückmeldung auf Deine Bewerbung bzw. eine Einladung zum persönlichen Kennenlernen. Im Fall einer Zusage hast Du im Anschluss 2 Werktage Zeit, Dich via Online-Formular bei uns “einzuchecken”. Du erhältst Deinen Vertrag und eine Liste an Unterlagen, die wir von Dir benötigen. Abhängig vom Veranstaltungshaus erfolgt während dieser Phase noch ein Training, damit Du Dich bei Deinem ersten Einsatz optimal vorbereitet fühlst.
In den Veranstaltungshäusern unserer Kundinnen und Kunden betreuen wir unter anderem Veranstaltungen, die ein erhöhtes Sicherheitsaufkommen erfordern. Da für entsprechende Events durch den Veranstalter und/oder Kunden eine obligatorische Akkreditierung unserer Mitarbeitenden erfolgen kann, benötigen wir hierfür eine ungeschwärzte Version Deines Personalausweises.
Leider kann eventteam den Mitarbeitenden keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen, da wir als Dienstleister lediglich im Auftrag unserer Kundinnen und Kunden in den Veranstaltungshäusern tätig sind.
Somit fungieren wir weder als Mieter, noch als Eigentümer der Grundstücke. In den meisten Fällen befinden sich Parkplätze in der näheren Umgebung der Veranstaltungsorte; diese sind jedoch in der Regel kostenpflichtig. Wir empfehlen deshalb, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Roller oder Fahrrad zum Einsatz zu kommen. Aufgrund der zentralen Lage unserer Veranstaltungshäuser sind diese gut an den ÖPNV angebunden.
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